Ist ein Wintergarten geplant, geht es nicht ohne Behördengänge. Welche Rechte hat der Nachbar? Warum brauchen Sie eine Baugenehmigung für den Wintergarten? Und was sollten Sie dabei beachten? Antworten erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Warum ist eine Baugenehmigung für den Wintergarten wichtig?
Baugenehmigung für Sicherheit und Gesundheit
Eine Baugenehmigung für einen Wintergarten brauchen Sie, damit Sie sich sicher darin aufhalten können und Ihre Gesundheit gewahrt bleibt. Zudem sollte die Statik stimmen. Trifft dies nicht zu, kann der Wintergarten in sich zusammenstürzen und Menschen verletzen. Ein Brandschutz verhindert, dass der Wintergarten und das angrenzende Haus dem Feuer zum Opfer fallen. Ist der Wintergarten zudem gut belüftet und passen die Lichtverhältnisse, passt der Komfort für Menschen, Tiere und Pflanzen.
Was hat die Bauordnung mit der Baugenehmigung zu tun?
Wintergärten sind eine bauliche Veränderung am Gebäude und erweitern in der Regel die Wohnfläche. Damit die Vorschriften der Bauordnung eingehalten werden, müssen sich Hauseigentümer – bevor sie mit dem Bau starten – schlaumachen und eine Baugenehmigung einholen.
Energieeffizienz – Voraussetzung für den Bau eines Wintergartens
Das Bauamt prüft, ob der Bauherr plant, die Standards für die energetischen Anforderungen umzusetzen und der Anbau damit energieeffizient ist.
Städtebauliche Planung
Einem Hauseigentümer kann das Bauamt den Bau oder die gewünschte Gestaltung verwehren. Denn das Gebäude muss in den meisten Städten und Gemeinden zu den umgebenden Gebäuden passen. Ob das bei einem Anbau eines Wintergartens noch gegeben ist, prüft das Bauamt vor der Erteilung der Baugenehmigung.
Nachbarschaftsrecht
Auch Nachbarn haben ihre Interessen und vor allem ihre Rechte. Damit diese gewahrt bleiben, begutachtet das Bauamt, ob der Wintergarten dem Nachbarn das Licht oder die Sicht wegnimmt oder ob eine Lärmbelästigung zu befürchten ist.
Manche Wintergärten sind genehmigungsfrei. Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch, falls Sie sich dennoch wegen des Nachbarschaftsrechts von der Bauaufsichtsbehörde beraten lassen.
In welchen Fällen ist eine Genehmigung erforderlich?
Leben Sie in einem denkmalgeschützten Gebäude? Falls ja, ist eine Genehmigung beinahe immer erforderlich. Ebenso verhält es sich, sofern der Raum Wohnzwecken dienen soll. Zudem brauchen Sie eine Baugenehmigung für Ihren Wintergarten, falls die Abstandsflächen zum Grundstück des Nachbarn zu gering ausfallen.
Weitere Gründe für eine Baugenehmigung bestehen, wenn Sie von den ästhetischen Vorgaben abweichen. Schließlich ist die Bauweise von Bedeutung. Gehen Sie davon aus, dass Sie die Baugenehmigung für Ihren Wintergarten brauchen, sofern er es sich um eine feste Konstruktion handelt oder dieser als Anbau ans Haus geplant ist.
Weiter kommt es auf die Größe des Wintergartens an. Überschreitet er eine – vom Bundesland abhängige – Grenze, erfordert der Bau eine Genehmigung.
Unterschiede je nach Bundesland: Das sagt das Bauordnungsrecht
Baugenehmigung für Wintergarten erforderlich | Bundesländer |
Immer | Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
Wenn größer als 20 Quadratmeter Fläche und 75 Kubikmeter Volumen | Brandenburg |
Wenn größer als 3,50 Meter Tiefe und 30 Quadratmeter Fläche | Bremen |
Wenn größer als 30 Quadratmeter Fläche | Hessen, Nordrhein-Westfalen |
Keine zuverlässigen Informationen | Rheinland-Pfalz, Sachsen |
Wintergarten-Arten und ihre Genehmigungspflicht
Errichten Sie eine Terrassenüberdachung und nutzen die Terrasse als Wintergarten, hängt es von der Größe und der Höhe der Überdachung ab, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Gehen Sie davon aus, dass Sie Genehmigung bei einer Glasveranda brauchen, falls Sie diese als Übergang vom Innen- zum Außenbereich nutzen.
Soll der Wintergarten frei in Ihrem Garten stehen und nicht an ein Gebäude grenzen, benötigen Sie eine Genehmigung, sobald dieser eine vorgegebene Größe überschreitet. Steht er dagegen im nahen Bereich der Grundstücksgrenze, ist oft eine Baugenehmigung erforderlich. Ein Anbau-Wintergarten benötigt fast ausnahmslos eine Baugenehmigung. Kriterien sind auch hier die Größe und die Abstandsflächen.
Wenn Sie einen Wintergarten aus vorgefertigten Modulen kaufen, entscheiden Art der Konstruktion und Größe, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen. Einen Dach-Wintergarten betrachten die Bauämter als bauliche Veränderung. Deshalb ist dieser genehmigungspflichtig.
Was gehört in den Bauantrag?
Was genau in den Bauantrag gehört hängt davon ab, in welchem Bundesland und in welcher Gemeinde Sie leben. Typische Bestandteile eines Bauantrags sind:
- Antragsformular: bereitgestellt von der jeweiligen Gemeinde
- Lageplan: Dieser Plan beschreibt detailliert, an welcher Position sich der Wintergarten nach dem Bau auf dem Grundstück befindet. Zudem sind aus ihm die Abstandsflächen zu Nachbarflächen und Gebäuden zu ersehen.
- Beschreibung des geplanten Wintergartens: Das Bauamt benötigt eine Beschreibung, wie Sie den Wintergarten nutzen möchten, aus welchen Materialien er bestehen soll und in welcher Bauweise er geplant ist.
- Bauzeichnungen: Dazu gehört der Grundriss, der den Wintergarten in der Draufsicht zeigt. Dazu braucht das Bauamt die verschiedenen Seitenansichten. Die Querschnitte stellen die Bauweise und die Höhe des Projektes dar.
- Statik-Nachweis: Dieser belegt, dass die geplante Konstruktion des Wintergartens den bautechnischen Anforderungen genügt.
- Energiebedarfsausweis: Dies ist ein Nachweis über die energetischen Eigenschaften des Wintergartens.
- Unterschriften: Für den Bauantrag brauchen Sie die Einverständniserklärung und Unterschrift des Grundstückseigentümers. Auch Sie müssen den Antrag unterschreiben.
Was passiert ohne Baugenehmigung?
Einen Wintergarten ohne Genehmigung zu bauen kann Strafen von bis zu 50.000 Euro bedeuten. Zusätzlich ist es möglich, dass die Behörde den Abriss des illegalen Schwarzbaus fordert.
Dieser hat keinen Bestandsschutz. Waren Sie nicht darüber informiert, dass Sie eine Baugenehmigung brauchen, reichen Sie nachträglich einen Bauantrag ein.
Tipps für eine reibungslose Genehmigung
Damit Sie ohne Zwischenfälle Ihre Baugenehmigung erhalten, planen Sie den Bau frühzeitig und sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen. Dazu können Sie sich auf der Website Ihrer Gemeinde erkundigen oder sich dort beraten lassen.
Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und reichen ihn bald mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Fordert die Behörde Änderungen? Ärgern Sie sich nicht und zeigen Sie sich flexibel. Es ist anzuraten, Fristen zum Einreichen von Dokumenten stets einzuhalten und bereit zu sein, Rede und Antwort zu stehen.
Fazit
Die Frage, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihren Wintergarten brauchen, kann einzig die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde beantworten. Denn dies hängt davon ab, wie groß Sie den Wintergarten planen und wo er stehen soll.
Kriterien sind zudem dessen Bauweise und wie sie ihn zu nutzen beabsichtigen. Versäumen Sie es nicht, auch falls der Bau genehmigungsfrei ist, mit der Baubehörde darüber zu sprechen.